Verfahrensweise bei Krankheit einer Schülerin/eines Schülers
Die Erziehungsberechtigten entschuldigen ihre Kinder spätestens um 8:00 Uhr beim
Sekretariat über das Online-Krankmeldungsformular.
Falls diese Entschuldigung fehlt, versucht die Lehrkraft die Erziehungsberechtigten telefonisch zu erreichen.
Das Sekretariat trägt diese Info in das Schulverwaltungsprogramm ein. Das Schulverwaltungsprogramm benachrichtigt automatisch die Lehrkraft. D. h. alle Lehrer/-innen sind verpflichtet, zu Beginn jeder Stunde die Anwesenheit der Schüler/-innen zu kontrollieren und diese in OrgaEasy zu vermerken.
Sinnvoll erscheint bei längerer Abwesenheit eine ärztliche Abklärung, die es möglich macht, dem Bildungszentrum ein ärztliches Attest vorzulegen.
Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben.
Gute Besserung!
Die Integrations- und Bildungszentrum gUG hat die unbefristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.
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