Primäres Ziel der geplanten künstlerischen Aktivitäten ist, dass die damit erreichten Kinder und Jugendlichen einer sinnvollen Nachmittagsbeschäftigung nachgehen, die ihre kognitiven Fähigkeiten erweitert wie auch ihre Grob- und Feinmotorik. Die künstlerische Aktivität wird auch aus der Überzeugung heraus angeboten, dass somit ein Stressabbau und die Steigerung von Konzentrations-
fähigkeit sowohl der Kinder und Jugendlichen als auch ihrer Mütter angestrebt werden kann.
Die hauptsächliche pädagogische Motivation des Angebots der künstlerischen Aktivitäten besteht darin, Kinder und Jugendliche zu unterstützen, die psychisch seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie darunter gelitten haben und noch leiden. Viele betroffene Schüler/-innen konnten während des mehrmonatigen Lockdowns lediglich über ein technisches Endgerät am Schulleben teilhaben, was insbesondere den Kindern und Jugendlichen geschadet hat, die auf soziale Kontakte in der Schule angewiesen sind. Insbesondere die Schüler/-innen aus Familien mit einem Fluchthintergrund standen vor dem großen Problem, dass sie viel zu wenige Gelegenheiten hatten, die deutsche Sprache zu lernen und zu praktizieren. Dies trägt dazu bei, dass die betroffenen Schüler/-innen
immer noch mit großen Lernlücken zu kämpfen haben und teilweise immer noch nicht fließend deutsch sprechen können. Somit könnte die künstlerische Nachmittagsaktivität dazu beitragen, dass diese Schüler/-innen, die in einer vulnerablen Lebensphase wie die Pubertät sind, eine “Aufholmöglichkeit” wahrnehmen können. Ein guter Begleiteffekt ist, dass somit sowohl die Kinder und
Jugendlichen als auch ihre Mütter eine Begeisterung für Kunst entwickeln können. Bestenfalls wird die Auseinandersetzung mit Kunst als langfristige Freizeitbeschäftigung über das Angebot der Integrations- und Bildungszentrum gUG hinaus beibehalten.
Sollte eine Teilnahme erfolgen, wird eine Gebühr in Höhe von € 180 / Kalenderjahr erhoben. Diese Gebühr dient zur Anschaffung von Lernmaterialien und sonstigen Dingen für die Schüler/-innen. Alle Schüler/-innen können beim JobCenter einen Antrag stellen und werden dann von der Zahlung der € 180 / Kalenderjahr befreit. Die Teilnahme ist somit kostenfrei.