Liebe Eltern,
liebe Schüler/-innen,
liebe Besucher/-innen,
bitte beachten Sie die Hygienevorschriften in unserem Haus.
Wir bitten darum, dass Sie nur gesund in unser Haus hereinkommen.
1. Maskenpflicht (aufgehoben)
Bitte kommen Sie nur mit einem Mundschutz ins Gebäude.
Im Gebäude gilt eine dauerhafte Maskenpflicht für Personen bzw. Schüler und Schülerinnen ab 6 Jahren.
Alle Schüler/-innen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Masken dürfen nicht abgenommen werden. Die Masken werden auch in den Pausen getragen.
2. Hygiene
Zu Ihrer Sicherheit wird auf den Etagen Fieber gemessen und Sie werden aufgefordert, sich die Hände zu desinfizieren.
Auch alle Schüler/-innen reinigen sich stets vor Unterrichtsbeginn in den Waschräumen die Hände; das Händewaschen gilt auch nach den Pausen.
Bitte weisen Sie Ihr Kind auf die Abstandsregeln (1,5 Meter) und die Nies-Regeln (Niesen in die Armbeuge) hin.
3. Krankheitssymptome
Wenn Sie/Ihr Kind krank sind, dürfen Sie bzw. Ihr Kind nicht zu uns kommen. Rufen Sie uns dann bitte vor dem Termin/Unterricht an.
Sollte in der Familie ein positiver Coronafall auftreten, müssen Sie/Ihr Kind zu Hause bleiben und unsere Bildungseinrichtung muss umgehend informiert werden.
4. Anmeldung und Unterricht in der Bildungseinrichtung
Kommen Sie bitte nur mit Anmeldung in die Bildungseinrichtung. Vereinbaren Sie Gespräche mit den Lehrkräften oder den Sekretärinnen telefonisch oder per E-Mail.
Wir können leider nicht versprechen, dass bei uns der Unterricht in den folgenden Monaten wie geplant laufen wird. Es kann zum Beispiel zu Kürzungen oder Schließungen kommen, wenn Kinder oder Mitarbeiter/-innen erkranken. Falls Unterricht ausfällt, müssen die Kinder zu Hause lernen. Sie erhalten dann von den Lehrkräften Lernmaterial.
Sollte eine Schülerin oder ein Schüler ein positives Testergebnis zeigen, werden sofort Maßnahmen ergriffen.
Dem Schüler wird eine FFP2-Maske ausgeteilt, die Eltern werden von dem Geschäftsführer Rektor bzw. Pädagogische Leitung benachrichtigt, um ihr Kind abzuholen oder uns die Erlaubnis zu geben, das Kind, falls es in der Lage ist, nach Hause zu entlassen.
Wir weisen jeden Schüler darauf hin, dass selbstverständlich keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden dürfen.
Schnellstmöglich muss jetzt mittels eines PCR-Tests die Diagnose bestätigt oder widerlegt werden.
Gleichzeitig wird für die Klasse eine fünftägige Kohortenpflicht verhängt. Das bedeutet, dass die gesamte Schulzeit eine Maske getragen werden muss, dass jeder Schüler sich täglich testet, dass jeder Unterricht und jede Pause im Klassenraum verbracht werden müssen. Auch während der Lern- und Studierzeit sowie dem pädagogischen Angebot wird diese Trennung eingehalten.
Bitte beachten Sie, sehr geehrte Eltern, dass Ihr Kind nach überstandener Krankheit erst wieder zum Integrations- und Bildungszentrum darf, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt!
Die Integrations- und Bildungszentrum gUG hat die unbefristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.
Spendenkonto:
Sparkasse Essen
Integrations- und Bildungszentrum gUG
IBAN: DE72 3605 0105 0002 1910 88
BIC: SPESDE3EXXX