Fehlzeiten

Umgang mit Fehltagen und Fehlzeiten

1. FEHLTAGE


Verfahrensweise bei Krankheit einer Schülerin/eines Schülers 

 

Die Erziehungsberechtigten entschuldigen ihre Kinder mindestens 2 Stunden vor Unterrichtsbeginn beim 

 

Sekretariat (0201-37644050) oder über das Online-Krankmeldungsformular. 

 

Falls diese Entschuldigung fehlt, versucht das Sekretariat die Erziehungsberechtigten telefonisch zu erreichen.

 

Das Sekretariat trägt diese Info in die LehrerApp ein und benachrichtigt zusätzlich die Lehrkraft, um dies im Klassenbuch eintragen zu können. D. h. alle Lehrer/-innen sind verpflichtet, zu Beginn jeder Stunde die Anwesenheit der Schüler/-innen zu kontrollieren und diese im Klassenbuch zu vermerken. Nach drei Tagen muss der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung vorliegen, sonst fehlt das Kind weiterhin unentschuldigt.

 

Sinnvoll erscheint bei längerer Abwesenheit eine ärztliche Abklärung, die es möglich macht, dem Bildungszentrum ein ärztliches Attest vorzulegen.

1.2 Ab 25 entschuldigte Fehltage


Bei 25 Fehltagen (die nur von den Erziehungsberechtigten entschuldigt wurden und nicht 

von einem Arzt bestätigt werden) behält sich die Geschäftsführung, Rektoren bzw. Pädagogische Leitungen vor, eine Attest-Pflicht für diese 

Schülerin/diesen Schüler zu verlangen.



1.3 Unentschuldigte Fehltage


Vier unentschuldigte Fehltage:

Es wird ein Elternbrief mit der Info über die unentschuldigten Fehltage verschickt. Der Brief 

enthält die Auskunft über die gängige Entschuldigungspraxis (Anruf und schriftliche 

Entschuldigung).



1.4 Fünf Fehltage:


Das Integrations- und Bildungszentrum informiert die Eltern darüber das das Kind vom Integrations- und Bildungszentrum abgemeldet wird.



2.1 Dokumentation der Fehlzeiten


Jede Lehrkraft dokumentiert in ihrer Stunde die Anwesenheit und die Verspätungen der 

Schülerinnen und Schüler im Klassenbuch (in Minuten)



2.2 Zuspätkommen in der 1. Unterrichtsstunde (z.B. Bus Verspätung)


Wenn eine Schülerin/ein Schüler zu spät zur Unterrichtsstunde Stunde kommt, hat sie/er innerhalb der 

nächsten 3 Tage die Möglichkeit, eine schriftliche Entschuldigung der 

Erziehungsberechtigten über das Zuspätkommen vorzulegen. 



2.3 Entlassungen auf Grund von Krankheit


Den „grünen Entlasszettel“ händigt die Fachlehrerin/der Fachlehrer der Schülerin/dem 

Schüler aus. Wenn eine Schülerin/ein Schüler entlassen werden möchte, müssen die 

Erziehungsberechtigten vom Sekretariat aus angerufen werden (das Sekretariat ruft an). 

Falls niemand erreicht wird, darf das Kind nicht nach Hause geschickt werden. Die Lehrkraft 

erhält den „grünen Zettel“ (mit Vermerk des Sekretariats über erfolgten Anruf) durch die 

Schülerin/den Schüler anschließend zurück und entlässt diese/n. Nach der Krankheit 

übergibt die Schülerin/der Schüler den von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen 

grünen Zettel der Klassenlehrkraft.

Share by: