1. FEHLTAGE
Verfahrensweise bei Krankheit einer Schülerin/eines Schülers
Die Erziehungsberechtigten entschuldigen ihre Kinder mindestens 2 Stunden vor Unterrichtsbeginn beim
Sekretariat (0201-37644050) oder über das Online-Krankmeldungsformular.
Falls diese Entschuldigung fehlt, versucht das Sekretariat die Erziehungsberechtigten telefonisch zu erreichen.
Das Sekretariat trägt diese Info in die LehrerApp ein und benachrichtigt zusätzlich die Lehrkraft, um dies im Klassenbuch eintragen zu können. D. h. alle Lehrer/-innen sind verpflichtet, zu Beginn jeder Stunde die Anwesenheit der Schüler/-innen zu kontrollieren und diese im Klassenbuch zu vermerken. Nach drei Tagen muss der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung vorliegen, sonst fehlt das Kind weiterhin unentschuldigt.
Sinnvoll erscheint bei längerer Abwesenheit eine ärztliche Abklärung, die es möglich macht, dem Bildungszentrum ein ärztliches Attest vorzulegen.
1.2 Ab 25 entschuldigte Fehltage
Bei 25 Fehltagen (die nur von den Erziehungsberechtigten entschuldigt wurden und nicht
von einem Arzt bestätigt werden) behält sich die Geschäftsführung, Rektoren bzw. Pädagogische Leitungen vor, eine Attest-Pflicht für diese
Schülerin/diesen Schüler zu verlangen.
1.3 Unentschuldigte Fehltage
Vier unentschuldigte Fehltage:
Es wird ein Elternbrief mit der Info über die unentschuldigten Fehltage verschickt. Der Brief
enthält die Auskunft über die gängige Entschuldigungspraxis (Anruf und schriftliche
Entschuldigung).
1.4 Fünf Fehltage:
Das Integrations- und Bildungszentrum informiert die Eltern darüber das das Kind vom Integrations- und Bildungszentrum abgemeldet wird.
2.1 Dokumentation der Fehlzeiten
Jede Lehrkraft dokumentiert in ihrer Stunde die Anwesenheit und die Verspätungen der
Schülerinnen und Schüler im Klassenbuch (in Minuten)
2.2 Zuspätkommen in der 1. Unterrichtsstunde (z.B. Bus Verspätung)
Wenn eine Schülerin/ein Schüler zu spät zur Unterrichtsstunde Stunde kommt, hat sie/er innerhalb der
nächsten 3 Tage die Möglichkeit, eine schriftliche Entschuldigung der
Erziehungsberechtigten über das Zuspätkommen vorzulegen.
2.3 Entlassungen auf Grund von Krankheit
Den „grünen Entlasszettel“ händigt die Fachlehrerin/der Fachlehrer der Schülerin/dem
Schüler aus. Wenn eine Schülerin/ein Schüler entlassen werden möchte, müssen die
Erziehungsberechtigten vom Sekretariat aus angerufen werden (das Sekretariat ruft an).
Falls niemand erreicht wird, darf das Kind nicht nach Hause geschickt werden. Die Lehrkraft
erhält den „grünen Zettel“ (mit Vermerk des Sekretariats über erfolgten Anruf) durch die
Schülerin/den Schüler anschließend zurück und entlässt diese/n. Nach der Krankheit
übergibt die Schülerin/der Schüler den von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen
grünen Zettel der Klassenlehrkraft.
Die Integrations- und Bildungszentrum gUG hat die unbefristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.
Spendenkonto:
Sparkasse Essen
Integrations- und Bildungszentrum gUG
IBAN: DE72 3605 0105 0002 1910 88
BIC: SPESDE3EXXX